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::Wärmebrückenkatalog
Der Einfluss von Wärmebrücken ist bei der Ermittlung des
Jahres-Primärenergiebedarfs gemäß § 7 der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu
berücksichtigen. Folgende Möglichkeiten der Berücksichtigung stehen zur
Verfügung:
• pauschal mit einem Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB =0,10
W/(m2K)
(z. B. für Bestandsgebäude)
• pauschal mit einem erhöhten Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB
= 0,15 W/(m2K)
(bei Gebäuden mit überwiegend
Innendämmung, häufig im Sanierungsfall)
• pauschal mit einem reduzierten Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB
= 0,05 W/(m2K) (wenn diese im
Berechnungsverfahren als gleichwertig
zu den im Beiblatt 2 der DIN 4108 aufgeführten
Musterlösungen für Wärmebrücken nachgewiesen
werden können oder diesen exakt entsprechen)
• detailliert mit einem individuell errechneten Wert. Dazu benötigt der
Planer die wirksamen Längen
der Wärmebrücken und die zugehörigen Ψ-Werte
der Anschlussdetails. Die Ψ-Werte können aus
diesem Wärmebrückenkatalog entnommen
oder individuell berechnet werden. Die Ergebnisse
werden aufaddiert und durch die Größe
der Hüllfläche geteilt. Der resultierende
Wärmebrückenzuschlag ΔUWB,vorh
ersetzt im Nachweis den pauschalen
Ansatz mit ΔUWB.
Alle im Wärmebrückenkatalog vorliegenden Wärmebrücken wurden gemäß Beiblatt
2 der DIN 4108 berechnet. Sie können daher für den Nachweis der
Gleichwertigkeit herangezogen werden.
Porenbeton ist ein geeigneter Baustoff, um die Anforderungen an
energieeffizientes Bauen zu erfüllen. Dabei können die Anforderungen, die der
Gesetzgeber stellt, noch deutlich übertroffen werden.
Der Wärmebrückenkatalog liegt jetzt in der 5. Auflage, Januar 2013, zum
Download vor.
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