Die linke Abbildung in der Grafik erläutert beispielhaft, was im Allgemeinen unter unterschiedlichen Schallschutzniveaus ‒ von der Hörgrenze bis zur Schmerzgrenze ‒ zu verstehen ist. Wie verschiedene Geräuscharten grundsätzlich aus der benachbarten Haushälfte im eigenen Wohnbereich wahrgenommen werden, zeigt die rechte Abbildung der Grafik. Dabei ist die Wahrnehmbarkeit bzw. das Störpotential von Geräuschen erheblich vom Grundgeräuschpegel in der eigenen Wohnung abhängig. So werden Geräusche in ruhigen Abendstunden eher als störend empfunden, als am Tage, wenn z. B. Verkehrslärm andere Geräusche überdeckt. Auch die subjektive Einstellung zur Geräuschquelle und die Geräuschart spielen eine entscheidende Rolle.
Die Lautstärke eines Geräusches aus einer Nachbarwohnung ‒ angegeben als Schallpegel meist in dB(A) ‒ reduziert sich in der Regel nicht allein über das direkte, bewertete Schalldämm-Maß R’w des Trennbauteiles. Auch sind die Schalldämm-Maße über die Stoßstellen zu den angrenzenden Bauteilen mit maßgebend für die gesamte Schalldämmung. Die rechte Abbildung in der Grafik veranschaulicht dabei lediglich die grundsätzliche Reduzierung des Schallpegels über geeignete Trennbauteile (z. B. Haustrennwände). Auch tieffrequente Geräusche wie beispielsweise tiefe Männerstimmen oder Bässe von Musikanlagen werden in Gebäuden stärker übertragen und daher eher als störend empfunden.